Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Während der Corona-Pandemie gab es die Möglichkeit anstatt für 40 Euro für 60 Euro für zum Verbrauch bestmmte Pflegehilfsmittel zu bekommen. Davon wurden Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Einmalschürzen und auch Bettschutzeinlagen für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad, über das Sanitätshaus oder der Apotheke, von pflegenden Angehörigen, bestellt. Ein formloser Antrag ist bei festgestellter Pflegebedürftigkeit ausreichend. Viele Pflegekassen bieten dazu auch vorbereitete Formulare an.

Einige gingen davon aus, dass auch in diesem Jahr der Satz wieder auf 60 Euro angehoben wird, Omikron verbreitet sich rasant, doch Fehlanzeige. Was die Bundesregierung dazu sagt, können Sie hier nachlesen.

 

Leistungsbetrag für Pflegehilfsmittel weiter bei 40 Euro

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, den monatlichen Leistungsbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wieder von 40 auf 60 Euro anzuheben. Die Pflegeversicherung sei ein Teilleistungssystem, das die pflegebedingten Kosten im Rahmen von Höchstleistungsbeträgen abdecke und Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich mache, heißt es in der Antwort (20/909) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/764) der CDU/CSU-Fraktion.

Das gelte auch für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Es seien bislang von Versicherten auch keine Beschwerden in nennenswertem Umfang vorgetragen worden. Die Bundesregierung werde gleichwohl die weitere Preisentwicklung im Bereich der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Blick behalten und im Rahmen der weiteren Reformvorhaben in der Pflege etwaigen Regelungsbedarf prüfen.

Der Leistungsbetrag für diese Pflegehilfsmittel war in der Corona-Pandemie vorübergehend von bis zu 40 auf bis zu 60 Euro angehoben worden. Seit Jahresbeginn 2022 gilt wieder der Betrag von bis zu 40 Euro. Mit dem zeitweilig höheren Betrag sollten die stark gestiegenen Preise für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Schutzmasken oder Desinfektionsmittel ausgeglichen werden.

Quelle: Mitteilung des Bundestages vom 11.3.2022

 

Pflegende Angehörige, der größte Pflegedienst überhaupt.

 

Wer seine Rechte kennt, der findet Entlastung.

Entlassmanagement Krankenhaus

 

Wir unterstützten Betriebe, Vereine und VHS indem wir Webinare und Podcasts zur Pflegeversicherung anbieten.