Überleitung Entlassmanagement

Das CIRS-Netz Berlin stellt im Fall des Monats die fehlerhaften Prozesse im Entlassmanagement dar. Ein Patient wurde von der Intensivstation in ein anderes Krankenhaus verlegt. Die Information zur Überleitung im Rahmen des Entlassmanagements sind in diesem Fall völlig unzureichend.

Es wurde lt. diesem Fall zwar mündlich auf Befunde von 3 MRGN und 4 MRGN hingewiesen, aber ein Verlegungsbericht noch Labor-Befunde wurden schriftlich übermittelt. Diese wurden auch nicht nachgereicht. Die „Problematik, die durch 4 MRGN auf ITS durch Unwissenheit ausgelöst werden kann, wie Infektionsausbruch mit Stationsschließung, scheint nicht bekannt. Mündliche Übermittlung brisanter Befunde sind nicht überprüft worden.“

Eine fehlerhafte Kommunikation kann das Personal und andere Patienten gefährden. Die Überleitung inclusive aller Informationen muss stets gewährleistet sein um auch adäquate Hygienemaßnahmen durchführen zu können.

 

Darauf sollten Sie achten!

Die Empfehlung des CIRS Teams lautet für die Überleitung:

„Für das verlegende Krankenhaus:

  • Vor Entlassung/Verlegung sollte eine Liste erstellt werden der noch ausstehenden Befunde. Diese sollte abgeglichen werden mit eingehenden Befunden – diese Aufgabe muss direkt auf der Station erledigt werden, insbesondere wenn der Patient bereits verlegt ist. Ggf. kann eine Station-Assistenz die ausstehenden Befunde anfordern.
  • Die Liste noch ausstehender Befunde muss bei der Verlegung ans aufnehmende Krankenhaus mitgegeben werden.
  • Die nach Verlegung eintreffenden Befunde könnten dann umgehend über das Sekretariat an die Einrichtung versendet werden, in die der Patient verlegt wurde (idealerweise mit dem Arztbrief).
  • Manche Einrichtungen nutzen untereinander für die gemeinsame Einsicht in Patientenakten einen Apache-Server, sodass das verlegende Krankenhaus dem Krankenhaus, das den Patienten aufnimmt, Zugriff auf die gesamte Patientenakte ermöglichen kann (Grafik 2). Allerdings gibt es noch kein einheitliches von allen Krankenhäusern genutztes System.“

„Für das aufnehmende Krankenhaus und die Frage nach einer Keimbesiedlung des Patienten stellt sich die Aufgabe wie folgt:

  • Bei einer Verlegung aus einem anderen Krankenhaus wird automatisch nach ausstehenden Befunden gefragt und eine Kontaktperson im verlegenden Haus ermittelt.
  • Bei Aufnahme eines Patienten wird automatisch ein Besiedlungsstatus erhoben, um damit auch einen aktuellen Befund zu haben. Dies ist in einigen Einrichtungen so geregelt, möglicherweise werden damit auch Befunde doppelt erhoben.
  • In der Dokumentation sollte der Besiedlungsstatus erfasst werden und die Wahlmöglichkeit „bisher ungeklärt“ enthalten sein.
  • Die Krankenhaushygiene und Hygienefachkraft muss umgehend über alle Patienten mit nachgewiesenen Keimen oder Verdacht auf Besiedelung mit problematischen Keimen informiert werden.“

 

CIRS Fall-Nr: 199963

Hier geht´s zum Fall: Überleitung Entlassmanagement 199963

Hier gibt es Informationen für den ambulanten Pflegedienst >>> Informationsblatt zum Umgang mit MRGN, Gesundheitsamt Sachsen 2013

 

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