Pflegekasse muss eine Übersicht von Leistungen, die in Anspruch genommenen wurden, erstellen. Grundlage hierzu ist der § 108 SGB XI. Auch zu anderen Sachverhalten muss sie Auskunft geben. 

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf der Kabinettfassung!

Auf Anforderung der versicherten Person muss die Pflegeversicherung über folgendes unterrichten: 

  1. eine Übersicht über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor der Anforderung in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erstellen und übermitteln; auf Wunsch der Versicherten wird ihnen eine Übersicht über die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten bis auf Widerruf regelmäßig jedes Kalenderhalbjahr übermittelt;
  2. Auskünfte darüber geben, welche Leistungsbestandteile im Einzelnen durch Leistungserbringende in Bezug auf die Versicherten zur Abrechnung bei der Pflegekasse eingereicht worden sind; die Informationen sind in für die Versicherten verständlicher Form aufzubereiten;
  3. Eine Durchschrift der von Leistungserbringenden bei der Pflegekasse eingereichten Abrechnungsunterlagen übermitteln; sind die Abrechnungen in einer Form bei der Pflegekasse eingereicht worden, von der eine Durchschrift nicht
    gefertigt werden kann, sind die Abrechnungsinhalte in einer Form aufzubereiten und an die Versicherten zu übermitteln, die inhaltlich einer Durchschrift von Abrechnungsunterlagen entspricht; erforderlichenfalls sind dazu Erläuterungen zur Verfügung zu stellen, die die Abrechnungsinhalte für die Versicherten nachvollziehbar und verständlich machen.

Die Übermittlung dieser bereitgestellten Informationen muss auch die geltenden Anforderungen an den Datenschutz beachten und die erforderliche Datensicherheit gewährleisten. 

 

 

Quelle: Pflegeunterstützungs- und -entlastgungsgesetz, nachlesbar auf den Seiten des Bundesgesundheitsminsteriums, Stand. 5.4.23

 

Eine unverschlüsselte Email wird nicht ausreichen. Manche Pflegekassen bieten ein Konto an. Dort könnten die Informationen von der versicherten Person abgerufen werden. Ansonsten gibt es ja auch noch den Postweg.