Die Frage stellt sich nur, warum das so lange dauert, denn über die e-PA wird seit über 20 Jahre diskutiert. Bis zum 31. Dezember 2018 sollten die zu schaffenden Voraussetzungen für die Einführung von elektronischen Patientenakten von der gematik geschaffen werden. Nun ist das Jahr 2025 da, und die ePA ist immer noch nicht in allen Gesundheitsbereichen angekommen.

Aus der Zustimmung der ePA hat der Gesetzgeber nun eine Widerspruchslösung vorgegeben. Wer keine e-PA haben möchte, der muss aktiv werden und bei seiner Krankenkasse einen Widerspruch bekannt geben. Das geht auch über die Ombudsstellen der Krankenkassen.

 

Wie kann die e-PA jedoch konkret helfen?

Die elektronische Patientenakte, auch kurz ePA genannt, soll die Schlüsselanwendung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sein. Wichtige Zielsetzungen sind die Verbesserung der Kooperation und Kommunikation in der stationären und ambulanten Zusammenarbeit. Stimmt der Patient der Datenübernahme in seine ePA zu, dann hat die ePA viele Vorteile. So können Doppeluntersuchungen durch bereits vorhandene Informationen wie vorliegende Diagnosen, Befunde und Entlassungsberichte aus Krankenhäusern allen zugänglich gemacht werden. Zukünftig sollen auch der ambulante Pflegedienst oder die stationäre Pflegeeinrichtung auf die ePA zugreifen können.

Der Film ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Stand 14.05.2025