Gemeinsamer Jahresbetrag ab 1.7.20125 für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2-5
Endlich kommt der Gemeinsame Jahresbetrag für alle pflegebedürftigen Menschen mit den Pflegegraden 2-5. Bereits seit Januar 2024 können Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 oder 5 den Gemeinsamen Jahresbetrag erhalten. Ab 1.7.2025 ist dies nun endlich für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 möglich.
Wie sich der „Gemeinsame Jahresbetrag“ zusammensetzt, erkläre ich Ihnen in diesem Video.
Stand: 03.05.2025
Gefällt Ihnen das Video? Es hat eine hinterlegte KI-Stimme. Diese setze ich ein, damit die Bearbeitung schneller erfolgen kann.
Sie möchten noch mehr über die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wissen? Dann schauen Sie gerne >>> hier einmal nach. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Reiter.