Hilfsmittelversorgung wird vereinfacht auch die Arztbesuche müssen nicht mehr so oft sein

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.2.2025 das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Die Budgets für Hausärzte wird endlich abgeschafft und Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt. Für Patientinnen und Patienten wird es künftig leichter, einen Hausarzttermin bekommen. Auch die Zentren, wie die Kinderneurologischen Zentren und nun auch die neuen Medizinischen Zentren für Erwachsene Behinderte, die MZEB, können nun endlich ohne weitere Kontrollen Hilfsmittel verordnen.

 

Endbugetierung

Die gute Nachricht: Alle Leistungen der hausärztlichen Versorgung einschließlich der Hausbesuche werden künftig bundesweit vollständig und ohne Abschläge vergütet (Entbudgetierung). Die Honorare können also unbegrenzt steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in die Praxen aufgenommen werden oder mehr Leistungen bei Patientinnen und Patienten erbracht werden als bisher. Kinder- und Jugendärzte können dies bereits seit dem 1.4.2023. Endlich ist dies auch für erwachsene Patientinnen und Patienten möglich!

Auch super, wer sitzt schon gerne im Wartezimmer um z. B. seine Arzneimittel verordnet zu bekommen? Chronisch kranke Patientinnen und Patienten ohne hohen Betreuungsbedarf müssen aus Abrechnungsgründen nicht mehr jedes Quartal einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine Betreuungspauschale für bis zu vier Quartale abrechnen.

Nun eigentlich sollte dies ja üblich sein, dass Hausärzt z. B. in Seniorenheime gehen. Doch das scheint nicht jeder gemacht zu haben. Umso besser nun diese Regelung: „Versorgerpraxen“, die die hausärztliche Versorgung maßgeblich aufrechterhalten, werden künftig besonders honoriert. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. Damit können Hausärztinnen und Hausärzte besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot an Haus- und Heimbesuchen.

 

Hilfsmittelversorgung:

Endlich wird anerkannt, dass auch die Ärztinnen und Ärzte in den Zentren wissen, welche Hilfsmittel sie verordnen und eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst deshalb nicht notwendig ist. Deshalb hat der Gesetzgeber nun vorgesehen, dass Schwerstkranke und behinderte Erwachsene, Kinder und Jugendliche einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln erhalten. Dazu werden die entsprechenden Bewilligungsverfahren für die Hilfsmittelversorgung beschleunigt und vereinfacht. Dies gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 17.2.2025

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