Kur oder Reha für pflegende Angehörige – wohin mit der pflegebedürftigen Person?
Ab dem 1. Juli 2024 ist es möglich, das die Pflegeperson, die eine Reha oder Kur benötigt, auch die pflegebedürftige Person (PG 2-5) mitnehmen darf. Die Reha-Einrichtung muss Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation anbieten, Unterkunft und Verpflegung muss gewährleistet werden. Die Krankenkasse kann für Pflegepersonen diese stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung auch in einer zertifizierten Rehabilitationseinrichtung erbringen lassen (§ 42a Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson und § 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation).
In meinem Kurzvideo erläutere ich kurz und knapp, worauf zu achten ist.
Viele gute Erkenntnisse beim Anhören.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Weitere Informationen finden Sie auch auf meiner Webseite unter der Rubrik: Leistungen der Pflegeversicherung
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Stand: 21.10.2025