Schon gewusst? Auch im Drogeriemarkt können Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kaufen, lassen Sie sich den Pflegehilfsmittelzuschuss einfach auszahlen!
Zur Erinnerung: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54 aus dem Hilfsmittelkatalog) – werden manchmal auch die 40-Euro-Pflegebox genannt – gehören:
- saugende Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch
- Fingerlinge (Latex, unsteril; für Latexallergiker latexfrei, unsteril)
- Einmalhandschuhe (Latex, unsteril; für Latexallergiker latexfrei, unsteril)
- Medizinische Gesichtsmasken (das sind z..B. die blauen OP-Masken)
- Schutzschürzen – Einmalgebrauch
- Schutzschürzen – wiederverwendbar
- Schutzservietten zum Einmalgebrauch
- Händedesinfektionsmittel
- Desinfektionsmittel für die Reinigung von Flächen
- NEU: Händedesinfektionstücher und Flächendesinfektionstücher
- NEU: Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-2 oder vergleichbare Masken)
Quelle: GKV-Spitzenverband
Bitte beachten: Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nicht dazu da, dass der Pflegedienst diese einsetzt. Händesdesinfektionsmittel z. B. muss der Pflegedienst selber den Beschäftigten zur Verfügung stellen.
Wie kommt man an den Pflegehilfsmittelzuschuss?
- Benötigte Produkte kaufen, z. B. in einem Drogeriemarkt.
- Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen und diesen von Ihnen oder einer bevollmächtigten/betreuenden Person unterschreiben lassen. Bankverbindung angeben. Manche Pflegekassen haben dafür auch ein Formular.
- Auf die Genehmigung der Pflegekasse warten. Sie erhalten maximal 40 Euro als Zuschuss.
- Ihre Ausgaben für die Pflegehilfsmittel nachweisen, also Quittungen miteinreichen!
- Die Erstattung erfolgt auf das angegebene Konto.
Noch etwas ist wichtig. Es scheint so einige unseriöse Anbieter zu geben, die den Pflegebedürftigen mitteilen, dass Produkte bei ihm bestellt wurden. Der Anbieter teilt mit, dass er nun im Namen der pflegebedürftigen Person regelmäßig Produkte zusenden wird und mit der Pflegekasse direkt abrechnen wird. Sie haben nichts bestellt und erhalten eine Box mit Pflegehilfsmitteln die sich selber nicht ausgesucht haben? Die Annahme verweigern. Der Musterbrief von der Verbraucherzentrale NRW hilft weiter.
Nähere Informationen zu Pflegehilfsmitteln die zum Verbrauch bestimmt sind, finden Sie >>> hier.
Meine Webseite ist und war immer werbefrei. Ich habe also keine Einnahmen durch Affiliate-Links z.B. zu Sanitätshäusern, Treppenliftanbietern und bin somit unabhängig!
![Foto calendar- von Andreas Lischka auf Pixabay Termin](https://wissenskonsil.de/wp-content/uploads/2024/01/Foto-calendar-von-Andreas-Lischka-auf-Pixabay.jpg)