Neue Pflegehilfsmittelverträge mit Hilfsmittelanbietern hat der GKV-Spitzenverband geschlossen
Gesetzlich Pflegeversicherte haben bei entsprechendem Bedarf Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder bestimmte Desinfektionsmittel. Die Einzelheiten sind in Verträgen der Hilfsmittel-Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband geregelt.
Mehrmonatige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Bisher mussten die entsprechenden Pflegehilfsmittel monatlich von der Apotheke oder dem Sanitätshaus geliefert werden. Künftig ist auch eine mehrmonatige und damit nachhaltigere Versorgung der Pflegebedürftigen möglich. Denn statt monatlich können künftig die Pflegehilfsmittel nun für bis zu drei Monate geliefert werden.
Der GKV-Spitzenverband hat mit den Leistungserbringern über die Pflegehilfsmittelverträge nun auch die Abgabe von saugenden Bettschutzeinlagen verhandelt. Auch neue Produkte wie FFP2-Masken und Desinfektionstücher werden in diesen Pflegehilfsmittelverträgen berücksichtigt. Dies ist auf jeden Fall von Vorteil, denn die Tücher und auch die FFP2-Masken gab es bisher nicht regelhaft (Ausnahme Corona-Pandemiezeit).
Das ist nicht mehr erlaubt
Nicht mehr erlaubt sind u.a. vorkonfigurierten, feststehenden Kombination von Pflegehilfsmitteln (sog. Boxen mit Pflegehilfsmitteln), insbesondere in Form von Anschreiben des Leistungserbringers an den Versicherten oder durch die Verwendung gesonderter Bestellformulare. Auch wurde geregelt, das vom Versicherten die Kontaktaufnahme mit dem Leistungserbringer zu erfolgen hat.
Der Leistungserbringer darf Dritten im Zusammenhang mit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln keine Zuwendungen gewähren.
Quelle: GKV-Spitzenverband
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Nähere Informationen zu Pflegehilsmitteln die zum Verbrauch bestimmt sind, finden Sie >>> hier.