Eine Rollstuhlreparatur steht an, denn der Rollstuhl ist defekt, doch was bedeutet das für den Alltag?

Viele meiner Klientinnen und Klienten mit Pflegegrad sind auf ihren Rollstuhl angewiesen. Ein defekter Rollstuhl verändert schnell viele Alltagsabläufe. So schränkt ein defekter Rollstuhl die Mobilität stark ein und kann dazu führen, dass Wege nur noch mit großer Mühe oder gar nicht mehr bewältigen werden können. Durch den Ausfall des Rollstuhls geht ein Teil der Selbstständigkeit verloren, was tägliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Arztbesuche oder das Besuchen von Freunden deutlich erschwert. Die Organisation von Ersatz, Reparaturterminen und Transport nimmt viel Zeit und Energie in Anspruch und belastet den Alltag zusätzlich. Auch die Teilnahme an der Arbeit oder der Schule kann teilweise oder vollständig ausfallen, wodurch Fristen und Anwesenheitsverpflichtungen gefährdet sind. Spontane Treffen und Freizeitaktivitäten fallen häufiger aus, wodurch sich das soziale Leben einschränkt und Isolation drohen kann. Be einem defekten Rollstuhl steigt das Risiko für Stürze oder Verletzungen, und improvisierte Lösungen können zu Schmerzen oder erhöhtem Pflegeaufwand führen. Der Defekt führt oft zu emotionaler Belastung, weil Frust, Angst und Stress durch die plötzliche Unsicher-heit und den Verlust gewohnter Routinen entstehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Rollstuhlreparatur so schnell wie möglich von statten geht. Wie lange muss man nun auf die Rollstuhlreparatur warten?

 

Wartezeiten auf die Rollstuhlreparatur

Doch wie lange muss man nun auf die Rollstuhlreparatur als pflegebedürftige Person warten? Sie als Versicherte müssen defektbedingte Ausfallzeiten nur in geringem Maße hinnehmen. Es gibt zusammenhängend maximal bis zu einer Obergrenze von zehn Tagen, abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalls. Dies gilt allerdings nur, wenn man ihnen während der Reparaturzeit zumindest eine Notversorgung zur Verfügung stellt.

Längere Wartezeiten – das sollten Sie wissen!

Unversorgte Zeiten, die dieses Maß überschreiten, sind mit den Anforderungen des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V in der Regel nicht vereinbar. In einem Fall kam es bei einem Elektrorollstuhl zu Ausfallzeiten von mehreren Wochen bis hin zu zweieinhalb Monaten. In den Folgejahren setzten sich diese mit Reparaturzeiten von jeweils vier bis sechs Wochen fort. Das BSG entschied, dass niemand so etwas hinnehmen muss.

Recht auf Kostenerstattung

Die Hilfsmittelversorgung sieht zwar den Anspruch auf Reparatur vor, jedoch nicht auf bestimmte Reparaturmaßnahmen. Ihnen als versicherte Person kann jedoch ein Kostenerstattungsanspruch für selbst veranlasste Reparaturen zustehen, wenn die Krankenkasse keine zeitnahe Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung sicherstellt.

Der Tipp: Jeden Defekt mit Datum dokumentieren. Reagiert die Pflegekasse nicht innerhalb von zehn Tagen, setzen Sie eine Frist und teilen ihr mit, dass Sie die Selbstbeschaffung vornehmen wollen. Die theoretische Möglichkeit eines Totalschadens des vorhandenen Aktivrollstuhls begründet leider keinen Anspruch auf Zweitversorgung. (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2025 – L 11 KR 3378/23, BeckRS 2025, 39561)

Quelle: Vicky Jennifer Paesen, 04.2026, Rollstuhl-Reparatur: Wie lange darf die Krankenkasse Sie warten lassen? auf Anwalt.de

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