Krankenhausentlassung: Regelungen durch das Krankenhausstrukturgesetz, das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz sowie die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses wirken auf das Entlassungsmanagement des Krankenhauses ein.

Krankenhausentlassung, das Entlassungsmanagement nach dem „Rahmenvertrag Entlassmanagement“.

Heil- und Hilfsmittel dürfen seit dem 1.10.2017 auch Krankenhausärzte verordnen. Wer in den Krankenhäusern als Projektleitungen die Koordination und Organisation übernimmt, sollte sich auf ein komplexes Projekt einstellen, die Tücke liegt im Detail. Ein aufklärendes Buch zum Thema: Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung – Worauf bei der Anschlussversorgung zu achten ist-, gibt es ab Januar 2018 im Handel.

Das Buch als Ratgeber gibt auch Dozenten und Studenten einen Überblick, was unter einer Heil- und Hilfsmittelversorgung zu verstehen ist, und es zeigt wichtige Aspekte des aktuellen „Rahmenvertrag Entlassmanagement“ auf. Querverbindungen zum Sozialgesetzbuch V und zu den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, die für die Krankenhäuser relevant sind, und Schwachstellen im System, verdeutlichen die Komplexität des Themas. Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz gibt auch den Kostenträgern so einige Hausaufgaben mit auf den Weg.

  • Wer ist an der Entlassungsplanung und nahtlosen Anschlussversorgung beteiligt?
  • Welche Maßnahmen können verordnet werden?
  • Was ist bei der Arzneimittel-, Hilfs- bzw. Heilmittelverordnung zu beachten?
  • Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auszustellen?
  • Welche Regeln zur Datenweiterleitung sind einzuhalten?
  • Welche organisatorischen Aspekte sind beim Entlassmanagement zu berücksichtigen?

 

Das Buch wurde in Zusammenarbeit mit dem Walhalla-Verlag 2020 veröffentlicht.