Ausgabe 02/2020 Heilmittelversorgung

Die Heilmittelversorgung erfolgt u.a. durch Physiotherapeuten*innen, Ergotherapeuten*innen, Logopäden*innen, Podologen*innen und auch Ernährungstherapeuten*innen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Ihre zunehmende Bedeutung drückt sich auch in den steigenden Verordnungszahlen von Heilmitteln aus. So ist nach den Daten des GKV-Heilmittel-Informationssystems (GKV-HIS) von 2010 bis 2018 die Zahl der Heilmittel-Verordnungen von rund 31 200 000 auf rund 36 650 000 um rund 17,5 Prozent angestiegen.

Der 9-seitige Artikel Heilmittelversorgung hat die Schwerpunkt-Themen:

  • Blanko-Verordnung: was heißt das?
  • Langfristiger Heilmittelbedarf
  • Hund-Katze-Maus: können Tiere verordnet werden?

Um die Heilmittel-Leistungserbringer zu stärken, hat sich der Gesetzgeber so einiges einfallen lassen. Unter anderem hat er die  Blanko-Verordnung auf den Weg gebracht. Was heißt aber Blanko-Verordnung konkret? Ab wann geht es los? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Was sagt der Gemeinsame Bundesausschuss zur langfristigen Heilmittelversorgung? Welche Vorteile hat diese für die Patienten*innen? Was meint das Sozialgericht Stuttgart dazu?

Können Tiere verordnet werden? Ein Gericht hat sich mit dem Thema: Haustiere als Heilmittel und Hilfsmittel auseinandergesetzt.

 

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