Krankenhausentlassung 2019/2020: Anschlussversorgung sicherstellen

Krankenhausentlassung 2019/2020 mein zweites Buch. Es informiert über aktuelles zum Versorgungs- und Entlassmanagement der Krankenhäuser. 

Seit 1. Oktober 2017 ist der Rahmenvertrag Entlassmanagement für die Krankenhäuser in Kraft, der dafür sorgen soll, die Versorgungslücke für Patienten nach einer stationären Behandlung zu schließen. Vieles wurde auf den Weg gebracht, es läuft aber noch nicht alles rund.

Die Krankenhausplanung, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses aber auch abrechnungsrelevante Komplexbehandlungen sowie Urteile und Kooperationsverträge spielen – neben dem Rahmenvertrag – eine entscheidende Rolle beim „Managen“ der Patientenentlassung aus dem Krankenhaus.

 

Umfassendes Versorgungsmanagement

Der Patient*in hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein umfassendes Versorgungsmanagement. Deshalb soll die Versorgung des Patienten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt bedarfsgerecht und kontinuierlich gewährleistet werden. Der Rahmenvertrag Entlassmanagement, der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG), dem GKV-Spitzenverband  als Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und als Spitzenverband Bund der Pflegekasse und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach einigen Auseinandersetzungen  unterschrieben wurde, ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Gekoppelt an diesen Rahmenvertrag sind die sich ständig weiterentwickelnden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die die bedarfsgerechte Patientenversorgung gewährleisten sollen. Darüber hinaus möchte der Gesetzgeber die Versorgungsbrüche beim Übergang aus dem stationären in den ambulanten ärztlichen, pflegerischen oder rehabilitativen Bereich weiterhin schließen. Somit werden sich die Sektoren, stationäre und ambulante ärztliche und pflegerische Versorgung, immer mehr vernetzen und weitere gesetzliche Regelungen werden auf die Gesundheitseinrichtungen zukommen. Krankenhausärzte sollen dem Patienten am Entlassungstag Heil- und Hilfsmittel verordnen und die weitere Versorgung sicherstellen. Dabei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.

ab Juli 2019 verfügbar

 

Das Buch als Ratgeber

Das Buch weist auf einige G-BA Richtlinien zum Entlassmanagement und der Qualitätssicherung hin. Es geht auf abrechnungsrelevante Komplexbehandlungen, Urteile, Kooperationsverträge und dem Wirtschaftlichkeitsgebot bei Verordnungen ein. Auf die Besonderheit der EU-Patienten wird hingewiesen sowie auf die „Not“ der Apotheker bei den Krankenhausverordnungen. Abgehandelt wird auch, welche Aufgaben die gesetzliche Krankenkasse und Pflegekasse hat. Innovationsprojekte werden ebenfalls dargestellt. Noch läuft nicht alles Rund im System.

Der Ratgeber Krankenhausentlassung 2019/2020: Anschlussversorgung sicherstellen dient dazu, einen Blick über den Tellerrand des Rahmenvertrages Entlassmanagement hinaus zu wagen, um Zusammenhänge, die mit dem komplexen Thema Anschlussversorgung zu tun haben, in der eigenen Klinik zu berücksichtigen.

Das Buch richtet sich an alle, die sich mit dem Thema Entlassmanagement auseinandersetzen. Es ist insbesondere als Hilfe gedacht für Projektleitungen Entlassmanagement in Kliniken, für Mitarbeitende im Case-Management, im Sozialdienst, im Qualitäts- und Risikomanagement, im Belegungsmanagement sowie für Betriebsleitungen und die Krankenhausärzte selbst.

 

Das Buch kann über den >>> Walhalla-Verlag bestellt werden. 

 

 

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