Das richtige Hilfsmittel ist für pflegebedürftige Menschen absolut wichtig, um am sozialen Leben teilnehmen zu können. Aber auch andere Aspekte wie die richtige Lagerung oder die Ernährung, die Körperpflege, spielen eine große Rolle. Deshalb ist ein wichtiger Baustein in der Pflegeberatung sich mit der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit Hilfsmitteln auszukennen.

 

Anspruch auf Hilfsmittel

Es gibt einen gesetzlich verbrieften Versorgungsanspruch mit Hilfsmitteln, dieser ist im Sozialgesetzbuch zu finden. Es ist der § 33 SGB V der ausführt, wie der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln aus Sicht des Gesetzgebers zu sehen ist. Die Hilfsmittel müssen im Einzelfall erforderlich sein, um u.a. den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern.  Denken wir z. B. mal ein einen Schrittmacher oder auch die Versorgung mit einer Ernährungspumpe. Aber auch eine drohende Behinderung soll vorgebeugt werden oder diese ausgeglichen werden, Beispiel Mobilität und Rollstuhlversorgung.

Hilfsmittel sind aber keine Gebrauchsgegenstände, die jeder für seinen täglichen Lebensbereich einsetzen kann, z. B. Fitness-Trainingsgeräte. Hilfsmittel werden auch als sächliche medizinische Leistung bezeichnet und damit von Heilmitteln abgegrenzt. Zu den Heilmitteln gehört beispielsweise die Physiotherapie, Ergotherapie oder auch Logopädie.

 

Hilfsmittelversorgung: Katalog und Richtlinie

Es gibt einen Katalog zur Hilfsmittelversorgung vom GKV-Spitzenverband. Auf dieser Grundlage können die Vertragsärzte:innen eine Verordnung ausstellen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich an der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zu orientieren. Diese ist u.a. auf der Webseite des G-BA zu finden >>> G-BA Hilfsmittel Richtlinie. Diese Richtlinie regelt nicht nur die Verordnung von Hilfsmitteln durch Vertragsärzte:innen sondern auch, was durch die Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements verordnet werden kann.

Die Sozialversicherung gibt ziemlich viel Geld für die Hilfsmittelversorgung aus. Und nicht nur das, sehr viele pflegebedürftige Menschen werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt, wie der Datenreport von Destatis 2021 zeigt. Auch soll der Hilfsmittelkatalog um Produktgruppen erweitert werden, das ist für die Hilfsmittelanbieter zur Vereinfachung gedacht und natürlich auch von Vorteil für die Personen, die die Hilfsmittel raussuchen und verordnen. Auch für die Pflegeberatung ist es wichtig zu wissen, welchen Anspruch bzw. welches Recht die pflegebedürftigen Menschen bzgl. ihrer Versorgung haben. Um als Pflegeberater:in über neue Regelungen, die der Gesetzgeber beschlossen hat, informiert zu sein und somit ihre Klienten beraten zu können oder bei der Beantragung helfen zu können, wurde das Webinar konzipiert.

Hilfsmittelkatalog erweitert

Von Speiserobotern bis zu „sprechenden“ Brillen, die gesetzlichen Kassen nehmen 2.300 Hilfsmittel neu in ihren Katalog auf, so die Mitteilung der G+G vom 3.3.2022

Es wurden Brillen mit Vorlesehilfe, halbautomatische Speiseroboter und smarte Insulin-Spender aufgenommen. So stehen den 73 Millionen gesetzlich Versicherten eine Reihe neuer Hilfsmittel offen. 2.311 Produkte wurden im März neu in den Hilfs- und Pflegehilfsmittelkatalog aufgenommen. Der Katalog hat nun über 37.000 Produkte. Die Spanne reicht von Hörgeräten über Rollatoren und Atemtherapiegeräten bis hin zu Hausnotrufsystemen und Haarersatz. Das einzig lebende Hilfsmittel sind Blindenführhunde.
Zu den neuen Produkten, so der GKV-Spitzenverband, zählt ein halbautomatischer Speiseroboter, der die Bewegungsabläufe eines Arms nachahmt und so Menschen mit eingeschränkter Mobilität der oberen Gliedmaße beim Essen und Trinken unterstützt. Die Nutzer könnten mithilfe des Roboters den Essvorgang steuern und zwischen verschiedenen Speisen wählen. Auch Diabetiker profitieren von digitalen Innovationen. Dazu gehören Systeme, die Insulin automatisch dosieren und zu hohe Werte korrigieren.
Die Indikation für Blindenhilfsmittel wurde auf Menschen erweitert, die durch psychische Belastungen oder zerebrale Störung an funktioneller Blindheit leiden. An der Brille befestigte Miniatur-Kamerasysteme können ihnen den Alltag erleichtern. Diese können fast jede Schrift vorlesen und Objekte sowie Personen erkennen. Neu gelistet wurde ein Rollstuhl mit Raupenfunktion, um das Überwinden von Treppen und Bordsteinen zu ermöglichen. Ein Deckenlifter soll bei der häuslichen Pflege entlasten: Das an der Decke montierte Schienensystem ermöglicht es, Pflegebedürftige zwischen zwei Räumen zu transportieren.

Quelle: Gesundheit und Gesellschaft (G+G) ist das AOK-Forum für Politik, Praxis und Wissenschaft, 3.3.2022

Der Verein TAG DER PFLEGEBERATUNG e.V. hat in Zusammenarbeit mit WissensKonsil ein Webinar für Pflegeberater:innen und interessierte Personen angeboten. Sollten Sie interesse an einer Veranstaltung für ihren Pflegestützpunkt haben, melden Sie sich gerne.

 

Podcast zum Webinar

 

Das sind die Themen zum Webinar Versorgung mit Hilfsmitteln:

  • Ausgaben für Hilfsmittel
  • Produktgruppenerweiterung
  • aktuelles aus der Rechtsprechung
  • das Versorgungsverbesserungsgesetz und Pflegereformgesetze: Welche Überlegungen gibt es?

 

Zielgruppe:

Das Webinar richtet sich an Pflegeberater:innnen, Pflegelotsen, Betriebe sowie interessierte Personen.

 

Dauer des Webinar

Das Webinar dauert insgesamt 45 Minuten und erfolgt mittels Zoom.

Es ist für Betriebe geeignet, die ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als familienfreundliches Unternehmen unterstützen möchten. Arbeitsausfälle, unkonzentrierte Mitarbeiter am Arbeitsplatz, das kann teuer werden. Auch ihren Pflegelotsen oder ihren Pflegeguide unterstützten Sie hiermit bei der Arbeit.

 

Kosten des Webinar

Die Kosten sind von der Betriebsgröße abhängig. Fordern Sie noch heute ein Angebot an.

 

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