Jetzt soll nach dem Willen der Bundesregierung auch digitale Pflegeanwendungen, die DiPA, als digitale Helfer kommen. Das sieht der Gesetzesentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) vor. Dieser wurde vom Bundeskabinett am 20.01.2021 beschlossen. So sollen künftig digitale Pflegeanwendungen auch von den Pflegebedürftigen genutzt werden können, um den Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren bzw. zu verbessern. Auch die Anbindung von Pflegediensten an die Telematikinfrastruktur soll erfolgen.

 

DiPA für Pflegebedürftige

Die DiPA kann von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern, z. B. im Rahmen von Sturzrisikoprävention. Die DiPA sollen auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung verfügbar sein, genauso wie die digitalen Gesundheitsanwendungen.

Damit solche APPs dann auch von den Kostenträgern finanziert werden, müssen auch die DiPAs in ein eigenes DiPA-Verzeichnis nach erfolgreicher Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizintechnik (BfArM) gelistet werden. Was also verordnet werden kann, ist somit in einem DiPA- oder DiGA-Verzeichnis beim BfArM erkennbar.

Die digitalen Pflegeanwendungen erleichtern aber auch die Einschätzung von Risiken, z. B. das Sturzrisiko. Der Einsatz ist somit nicht nur für pflegebedürftige Personen, Zu- und Angehörige, sondern auch für die Pflegeberater*innen und Pflegefachkräfte des ambulanten Pflegedienstes von Vorteil. Das Sturzrisiko kann gemeinsam eingeschätzt werden und während des Beratungsgesprächs gleich geschaut werden, wie Stolperfallen beseitigt werden können. Das ist doch eine klasse Idee.

 

DiGA

Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gibt es bereits auch. Die DiGA werden vom Vertragsarzt verordnet. Das geht aber nicht mit jeder digitalen Anwendung oder APP aus dem APP-Store.

 

Ob digitale Pflegeanwendungen oder digitale Gesundheitsanwendungen, alle benötigen eine entsprechende Zulassung damit die Kosten von den Kranken- bzw. Pflegekassen übernommen wird. Sorgen bereitet den Kostenträgern Smart-Home-Lösungen. Es wird also nicht so einfach sein festzulegen, was nur notwendig ist oder was zu Life-Style-Produkten gehören wird. Die Kranken- oder Pflegekasse muss vorab prüfen, ob der Versicherte überhaupt einen Anspruch auf die DiGA oder DiPA hat. Ob DiGA oder DiPA, die Anwendungen werden in speziellen Verzeichnissen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dem BfArM, geführt.

Du siehst also, es sind nicht irgendwelche APPs aus dem Google-Play App-Store oder App Store von Apple, sondern ganz spezielle zugelassene Apps die einen Sicherheitsstandard erfüllen müssen, um von den Kranken- oder Pflegekassen bewilligt zu werden.

 

SGB XII

Ebenfalls im SGB XII ist aufgrund der Einführung digitaler Pflegeanwendungen in der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) für ambulant versorgte Personen eine entsprechende Angleichung in der Hilfe zur Pflege vorgesehen. Die digitalen Anwendungen werden auch nur bis zu einer festgelegten Höhe von der Kranken- bzw. Pflegeversicherungen bezahlt.

 

Menschen überwachen ihre eigene Gesundheit

Viele Menschen überwachen ihre eigene Gesundheit mit Geräten, die mit dem Internet verbunden sind. Die Geräte können dabei die Vorsorge oder Behandlung im Alltag erleichtern. 3,4 Millionen Menschen in Deutschland haben im 1. Quartal 2020, so das Statistische Bundesamt, solche smarten Geräte zur Überwachung von Blutdruck, Blutzucker, Körpergewicht oder andere Geräte aus dem Bereich Gesundheit und medizinische Vorsorge genutzt, dies entspricht knapp 5 % der Bevölkerung ab 10 Jahren in Deutschland.

Während 4 % der 10- bis 24-Jährigen und 6 % der 25- bis 54-Jährigen smarte Gesundheitsgeräte nutzten, waren es bei den 55-Jährigen und Älteren knapp 3 %. Smartwatches, Fitnessarmbänder und ähnliche Geräte werden von 15,5 Millionen Menschen oder 21 Prozent der Bevölkerung ab zehn Jahren genutzt, so das Statistische Bundesamt. 

Nicht zu verwechseln sind diese Gräte mit den digitalen Gesundheitsanwendungen.

Doch so schnell werden die DiPA´s nicht kommen. Derzeit wird an einer Verordnung gearbeitet. Vielleicht kommen im Sommer 2022 die ersten digitalen Pflegeanwendungen. 

Hier geht´s zum Webinar Digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA und DiPA)!

 

 

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