Jetzt gibt es doch Startschwierigkeiten, Testläufe fehlen für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ich berichtete bereits über die Einführung der eAU im Juli 21 mit dem Titel: eAU – Digitalisierung schreitet voran.

Es nutzt wenig, wenn Herr Bundgesundheitsminister Spahn die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt, die Softwareanbieter aber nicht mithalten können. Auch Arztpraxen sanktionieren zu wollen, die nicht rechtzeitig starten, ist nicht das beste Mittel und schon gar keine Motivation. Doch dies scheint überaus wichtig für diese Bundesregierung zu sein, alles und jeden zu sanktionieren.

 

Der Start: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung + der „gelber Schein“

Die eAU startet nun, jedoch auch mit der Möglichkeit der Nutzung des alten „gelben Scheins“, wie geplant am 1. Oktober. Es können jedoch die Arztpraxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, bis 31. Dezember 2021 übergangsweise das alte Verfahren anwenden und den „gelben Schein“ ausfüllen. Dazu wurde extra eine Vereinbarung für diese befristete Übergangsregelung zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart.

Die Arbeitnehmer müssen weiterhin wie bisher den Arbeitgeber informieren. Wer die Krankenkasse oder den Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert, der hat ggf. Pech bei der Lohnfortzahlung. Gut, dass die KBV sich eingesetzt hat. Sie hatte  zuvor mehrfach vor Problemen zum Start der eAU gewarnt! Ein Kritikpunkt war, dass es für eine Massenanwendung wie die eAU bislang keine Tests in Praxen gegeben habe. Diese Tests sollen nun Ende August beginnen. Nun ja, wie so oft wird auf einige Fachexperten nicht gehört. Da ja Gesundheitsdaten nach der Datenschutzgrundverordnung besonders schützenwerte Daten sind, sollte es auch keine Pannen bei der Datenübermittlung geben und Test sind hier sicherlich ein gutes Mittel.

Stand: 13.8.2021