MDK-Qualitätskontrollen erweitert

Die bereits vorhandenen Richtlinien zu den MDK-Qualitätskontrollen werden um weitere Verfahren erweitert, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. Oktober in seiner Pressemitteilung bekannt gegeben. Diese Qualitätskontrollen sollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt werden.

In dem Ergänzungsbeschluss zur MDK-​Qualitätskontroll-Richtlinie, die bekanntlich bereits im Dezember 2018 in Kraft trat, geht es um die Kontrolle der Einhaltung von Anforderungen an die Struktur-​, Prozess-​ und Ergebnisqualität. Diese Vorgaben sind unbedingt von den Krankenhäusern gemäß der G-​BA-Richtlinien zur Qualitätssicherung zu erfüllen. Rechnungskürzungen von Seiten der Kostenträger drohen. 

Insbesondere sind es Kontrollen auf der Grundlage von Anhaltspunkten oder als Stichprobenprüfung. Voraussetzung für die Beauftragung einer MDK-​Qualitätskontrolle ist das Vorliegen konkreter und belastbarer Anhaltspunkte. Das heißt, das Qualitätsanforderungen bestimmter Richtlinien des G-BA nicht eingehalten werde.

Eine jährliche Stichprobenprüfung ist durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorgesehen. Die ausgewählten  Krankenhäuser werden auf Einhaltung der G-BA Richtlinien überprüft. Der MDK erstellt einen Kontrollbericht und übermittelt diesen unverzüglich an die beauftragende Stelle und an das kontrollierte Krankenhaus. Auch dieses Verfahren ist genau festgelegt. 

Welche erweiterten MDK-Qualitätskontrollen nun durchgeführt werden, wie das Verfahren der Prüfung ist, erfahren Sie im Webinar: MDK-Qualitätskontrollen im Krankenhaus.

Quelle: G-BA 

 

MDK-Qualitätkontrollen im Krankenhaus