MDK-Qualitätskontrollen erweitert
Die bereits vorhandenen Richtlinien zu den MDK-Qualitätskontrollen werden um weitere Verfahren erweitert, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. Oktober in seiner Pressemitteilung bekannt gegeben. Diese Qualitätskontrollen sollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt werden.
In dem Ergänzungsbeschluss zur MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie, die bekanntlich bereits im Dezember 2018 in Kraft trat, geht es um die Kontrolle der Einhaltung von Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Diese Vorgaben sind unbedingt von den Krankenhäusern gemäß der G-BA-Richtlinien zur Qualitätssicherung zu erfüllen. Rechnungskürzungen von Seiten der Kostenträger drohen.
Insbesondere sind es Kontrollen auf der Grundlage von Anhaltspunkten oder als Stichprobenprüfung. Voraussetzung für die Beauftragung einer MDK-Qualitätskontrolle ist das Vorliegen konkreter und belastbarer Anhaltspunkte. Das heißt, das Qualitätsanforderungen bestimmter Richtlinien des G-BA nicht eingehalten werde.
Eine jährliche Stichprobenprüfung ist durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vorgesehen. Die ausgewählten Krankenhäuser werden auf Einhaltung der G-BA Richtlinien überprüft. Der MDK erstellt einen Kontrollbericht und übermittelt diesen unverzüglich an die beauftragende Stelle und an das kontrollierte Krankenhaus. Auch dieses Verfahren ist genau festgelegt.
Welche erweiterten MDK-Qualitätskontrollen nun durchgeführt werden, wie das Verfahren der Prüfung ist, erfahren Sie im Webinar: MDK-Qualitätskontrollen im Krankenhaus.
Quelle: G-BA