Viel wurde über die Anerkennung  der Arbeit und Belastung von pflegenden Angehörigen in der Politik gesprochen. Doch die Pflegegelderhöhung, die nun kommen soll, ist ein Witz.

 

Verbraucherpreise steigen kontinuierlich

Bedenkt man, dass im Februar 2023 die Geldentwertung, die Inflation, bei +8,7% lag und auch die Verbraucherpreise stiegen gewaltig. Für Energie gab es +19,1% und für Nahrungsmittel + 21,8% im Februar 2023 gegenüber Januar 2023, zu verzeichnen. Nebenbei sind die Wohnungsmieten auch um 2% gestiegen (Destatis).

Beachte: Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf die Kabinettfassung!!

Das kommt zum 1. Januar 2024

Die Pflegegelderhöhung von fünf Prozent  reichen keinesfalls aus, um der Inflation überhaupt etwas entgegensetzen zu können. Auch die ambulanten Sachleistungsbeträge sollen zum 1. Januar 24 um fünf Prozent angehoben werden, ebenfalls viel zu wenig.

Auch die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, wird erhöht.

Die Sätze werden wie folgt angehoben:

  • von 5% auf 15% bei 0 – 12 Monaten Verweildauer,
  • von 25% auf 30% bei 13 – 24 Monaten,
  • von 45% auf 50 % bei 25 – 36 Monaten und
  • von 70% auf 75% bei mehr als 36 Monaten.

 

Für die Beschäftigten in Betrieben ändert sich auch was.

Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen, bei denen die  Voraussetzungen für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz vorliegt, künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Das die starre Regelung nun aufgehoben ist, wird so manchen ein Entgegenkommen sein, insbesondere auch für Eltern mit pflegebedürftigen Kindern.

 

Pflegegelderhöhung: Kumulation erst ab 2028

Und erst zum 1. Januar 2028 sollen dann in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren die Leistungsbeträge für die Pflege entsprechend steigen. Das heißt, dass die Geld- und Sachleistungen  in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert werden. Allerdings soll und muss sich hier noch weiter mit der Dynamisierung auseinandergesetzt werden. So hat die Bundesregierung festgelegt, dass noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten werden sollen.

 

Wer das ganze bezahlt, das ist unter anderem im Kabinettsbeschluss und in Teilen auch >>> hier nachlesbar.

 

Quelle: Kabinettsfassung zum Pflegeunterstützungs- und -entlastgungsgesetz, nachlesbar auf den Seiten des Bundesgesundheitsminsteriums, Stand. 5.4.23