Die Pflegereform 2021 wurde auf den Weg gebracht. Vieles wurde geplant, aber nicht alles umgesetzt. Einige Änderungen sind vorgesehen. Es hagelt auch ordentlich an Kritik von den Verbänden. Das Bundesministerium für Gesundheit sieht vor, dass mit der neuen Pflegereform pflegebedürftige Personen, die in ihrer Häuslichkeit leben, finanziell stärker entlastet werden sollen. Wenig ist allerdings davon übrig geblieben. Aus der Pflegereform wurde ein Reförmchen.

 

Pflegehilfsmittel

Was in der Coronazeit möglich ist, soll es auch zukünftig geben. Geplant ist die Erhöhung des Budgets für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro. Pflegekräfte sollen zukünftig auch Hilfsmittel verordnen können, hierzu sind noch weitere Überlegungen in der Planung, hier soll also noch was kommen.

 

Pflegedienste

Ordentliche Bezahlung für Mitarbeiter:innen

Heiß diskutiert wird von den Verbänden, ob nur solche ambulanten Pflegedienste von der Pflegekasse zugelassen werden, die ihre Mitarbeiter:innen auch nach Tarif bezahlen. Das Kabinett hat dies nun beschlossen! Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.

Und die Pflegedienste die nicht tarifgebunden sind? Hier wurde festgelegt, dass  zehn Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne von den Pflegediensten zu gewährleisten ist. Damit nicht geschummelt werden kann, erhalten die Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte. Sie können dann sehen, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden.

 

Eigenanteil Heime

Die ursprüngliche Idee vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, den Eigenanteil für Pflege im Heim auf maximal 700 Euro zu begrenzen, wurde nicht umgesetzt. Auch die Deckelung der Eigenanteile ist nicht zu sehen.

Nun ist vorgesehen, dass die Pflegekasse im ersten Jahr 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils trägt, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Nun sollte man allerdings auch wissen, dass die meisten Pflegeheimbewohner und Bewohnerinnen im Durchschnitt etwas über ein Jahr in der Einrichtung sind. Zunächst war die Entlastung ab dem zweiten Jahr geplant.

 

Übergangspflege Krankenhaus und Kurzzeitpflege

Der Bundestag hat zudem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus beschlossen. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Nähere Informationen finden Sie im Artikel zur >>> Übergangspflege Krankenhaus.

Gespannt dürfen wir auf die Erarbeitung einer Bundesempfehlung für die Kurzzeitpflege sein. Die Plätze sind knapp und teuer.

 

Wer zahlt die Pflegereform?

Der GKV-Spitzenverband macht bereits deutlich, dass es in 2022 zu einer Beitragssatzerhöhung führen wird. In der Pflegeversicherung müsse 2022 mit einem Defizit von mehr als zwei Milliarden Euro gerechnet werden. Eines ist Gewiss, die Kinderlosen werden höhere Beiträge in die Pflegeversicherung zahlen müssen. Von 0,1% war bereits die Rede, das wurde nun realisiert. Die Pflegeversicherung soll dadurch zusätzlich 400 Mio. Euro/Jahr im Jahr erhalten. Um auch die insbesondere spürbare Entlastungen für die häusliche Pflege einzuschließen müssen zur Finanzierung weiterer Reformschritte angegangen werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass eine weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung notwendig bleibt, so der Bundesrat.

 

Was kommt nicht?

Neuerungen sollte es auch bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geben, wurde aber erstmal verschoben. Das heißt, dass das Pflegebudget so nicht kommen wird, wie ursprünglich geplant und von der CDU/CSU vorgesehen. Auch die Erhöhung des Pflegegeldes um 5% ist nicht gekommen. Das ist für einige eine echte Katastrophe siehe Webinarangebote. 

Eine nachhaltige Finanzgrundlagereform und eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer sektorenübergreifenden und vor allem personenzentrierten Versorgung ist nicht umfassend geglückt. Lediglich über die Weiterentwicklung der Übergangspflege Krankenhaus wurde nachgedacht.

Nun soll ggf. nachgearbeitet werden. Das wird der neuen Bundesregierung wohl obliegen. Es gibt aber auch Einzelregelungen für die sind allerdings abweichende Termine vorgesehen.

 

 

>>> Weitere Infos