Da der eHBA ein personenbezogenes Dokument ist, müssen Ärzte*innen und Psychotherapeuten*innen für den Antrag ein Identifizierungsverfahren (z. B. Postident) durchführen. Denn bekanntermaßen kann man damit zweifelsfrei seine Identität nachweisen. Der Ausweis ist im Checkkartenformat und sieht aus wie die Versichertenkarte mit Lichtbild und Chip.
Ist der eHBA produziert, erhält der Arzt, die Ärztin oder der/die Psychotherapeut*in diesen per Einschreiben zugeschickt. Wie bei anderen elektronisch geführten Karten, erhält auch hier die betreffende Person dann eine PIN und PUK separat zugeschickt. Innerhalb von 28 Tagen muss dieser Ausweis über ein Online-Portal freigeschaltet werden.
Für welche Zugriffe ist die eHBA wichtig?
Mit dem eHBA können Ärzt*innen oder Psychotherapeuten*innen auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten, der Patientin abgespeichert sind; z. B. auf den Notfalldatensatz. Aber auch für die elektronische Patientenakte (ePA) und den elektronischen Medikationsplan wird dieser Ausweis benötigt. Zum Einsatz kommt die qualifizierte elektronische Signatur beim elektronischen Arztbrief, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, digitale Laborüberweisungen und dem elektronischen Rezept.
Sind die Daten vertraulich?
Der eHBA ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen. Mit diesem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht.
Quelle: KBV
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