Der eHBA kommt, das heißt, dass der Ausweis für Ärzte*innen, Zahnärzte*innen, Apotheker*innen und Psychotherapeut*innen digital wird. Dass muss er auch werden, denn bei einigen Anwendungen setzt der Gesetzgeber aus rechtlichen Gründen einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) voraus. Der eHBA ersetzt somit den klassischen Ausweis der Ärzte*innen aus Papier. Er ist eine personalisierte Chipkarte gegenüber sich die Inhaber der Telematikinfrastruktur ausweisen können. Mit diesem Ausweis können elektronische Dokumente rechtsverbindlich erstellt werden, das ist die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Damit können beispielsweise elektronische Arztbriefe digital unterschrieben werden. Die digitale Unterschrift ist der händischen Unterschrift gleichgestellt.

Da der eHBA ein personenbezogenes Dokument ist, müssen Ärzte*innen und Psychotherapeuten*innen für den Antrag ein Identifizierungsverfahren (z. B. Postident) durchführen. Denn bekanntermaßen kann man damit zweifelsfrei seine  Identität nachweisen. Der Ausweis ist im Checkkartenformat und sieht aus wie die Versichertenkarte mit Lichtbild und Chip.

Ist der eHBA produziert, erhält der Arzt, die Ärztin oder der/die Psychotherapeut*in diesen per Einschreiben zugeschickt. Wie bei anderen elektronisch geführten Karten, erhält auch hier die betreffende Person dann eine PIN und PUK separat zugeschickt. Innerhalb von 28 Tagen muss dieser Ausweis über ein Online-Portal freigeschaltet werden.

 

Für welche Zugriffe ist die eHBA wichtig?

Mit dem eHBA können Ärzt*innen oder Psychotherapeuten*innen auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten, der Patientin abgespeichert sind; z. B. auf den Notfalldatensatz. Aber auch für die elektronische Patientenakte (ePA) und den elektronischen Medikationsplan wird dieser Ausweis benötigt. Zum Einsatz kommt die qualifizierte elektronische Signatur beim elektronischen Arztbrief, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, digitale Laborüberweisungen und dem elektronischen Rezept.

 

Sind die Daten vertraulich?

Der eHBA ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen. Mit diesem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht.

 

Quelle: KBV

 

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